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   OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - VI-U (Kart) 26/05   

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OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - VI-U (Kart) 26/05 (https://dejure.org/2006,27537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2006 - VI-U (Kart) 26/05 (https://dejure.org/2006,27537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - VI-U (Kart) 26/05 (https://dejure.org/2006,27537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung entrichteter Franchisenehmerzahlungen; Erstattung der auf die Franchisegebühren zu entrichten Quellensteuerbeträge; Freistellung von einer Quellensteuerschuld gegenüber der zuständigen Steuerbehörde; Mehrmaliges Stellen desselben ...

  • Judicialis

    EStG § 50 a; ; EStG § ... 50 a Abs. 4 Nr. 3; ; EStG § 50 a Abs. 5 Satz 5; ; EStG § 50 d Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 50 d Abs. 2 Satz 5; ; BGB § 306 a.F.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; ZPO § 138; ; StGB § 263; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; AO § 125 Abs. 2; ; AO § 130 Abs. 2; ; AO § 191 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
    Für die Unrichtigkeit des rechtskräftigen Urteils kommt es dabei ausschließlich auf tatsächliche Umstände - d.h. Tatsachen und Erfahrungssätze - und nicht auf eine angeblich fehlerhafte Rechtsanwendung an (BGHZ 40, 130, 134; 101, 380, 384; NJW 2005, 2991, 2993 f.; Wagner, a.a.O. Rdnr. 130).

    Zu der materiellen Fehlerhaftigkeit des Titels und der entsprechenden Kenntnis des Titelgläubigers müssen außerdem weitere Umstände hinzutreten, welche die Art der Erlangung des Titels oder die Ausnutzung der Vollstreckung betreffen und die es bei wertender Betrachtung geboten erscheinen lassen, dass der Titelgläubiger die ihm nach materiellem Recht unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt (vgl. zu allem: BGHZ 151, 316, 328; 112, 54, 58; 103, 44, 46; 101, 380, 383).

    In Betracht kommt ferner der Fall, dass der Gläubiger eine gerichtliche Überprüfung der materiellen Rechtslage verhindert, indem er den Schuldner dazu veranlasst hat, weder Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen (BGHZ 101, 380, 387).

  • BGH, 03.07.1990 - XI ZR 302/89

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Titels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
    Zu der materiellen Fehlerhaftigkeit des Titels und der entsprechenden Kenntnis des Titelgläubigers müssen außerdem weitere Umstände hinzutreten, welche die Art der Erlangung des Titels oder die Ausnutzung der Vollstreckung betreffen und die es bei wertender Betrachtung geboten erscheinen lassen, dass der Titelgläubiger die ihm nach materiellem Recht unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt (vgl. zu allem: BGHZ 151, 316, 328; 112, 54, 58; 103, 44, 46; 101, 380, 383).

    Denn die Tatsache, dass der Gläubiger aus einem nicht erschlichenen falschen rechtskräftigen Titel mehr erhält, als ihm bei materiell richtiger Entscheidung zustünde, ist eine Folge der Beständigkeit unanfechtbarer gerichtlicher Entscheidungen und kann deshalb für sich alleine nicht als mit dem Gerechtigkeitsgedanken unvereinbar angesehen werden (BGHZ 112, 54, 58).

    Ihre Rechtfertigung findet diese Fallgruppe in den Besonderheiten des Ratenkreditgeschäfts, bei welchem dem Gläubiger typischerweise ein wirtschaftlich schwächerer und geschäftlich unerfahrener Kreditnehmer gegenübersteht, dem die Vertragsbedingungen gleichsam diktiert werden und der seine prozessualen Verteidigungsmöglichkeiten häufig nicht zu nutzen weiß (BGHZ 103, 44, 49; 112, 54, 58).

  • BGH, 05.06.1963 - IV ZR 136/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
    Für die Unrichtigkeit des rechtskräftigen Urteils kommt es dabei ausschließlich auf tatsächliche Umstände - d.h. Tatsachen und Erfahrungssätze - und nicht auf eine angeblich fehlerhafte Rechtsanwendung an (BGHZ 40, 130, 134; 101, 380, 384; NJW 2005, 2991, 2993 f.; Wagner, a.a.O. Rdnr. 130).

    (1) Der Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ist - weil gemäß § 138 ZPO jede Prozesspartei zu einem vollständigen und wahrheitsgemäßen Sachvortrag verpflichtet ist - zum einen dann gerechtfertigt, wenn der Titelgläubiger das Urteil durch Täuschung des Gerichts über den wahren Sachverhalt erschlichen hat (vgl. BGHZ 40, 130, 133; 50, 115, 124; BGH, NJW 2005, 2991, 2994; BGH, MDR 1970, 134; Wagner in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 5, 4. Aufl., § 826 Rdnr. 131; Schiemann in Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 2, 11. Aufl., § 826 Rdnr. 36; Oechsler in Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Buch, 13. Aufl., § 826 Rdnr. 472, 497 f.; Hönn/ Dönneweg, Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 5/2, 13. Aufl., § 826 Rdnr. 118).

    Andernfalls würde es nämlich in allen Rechtsstreitigkeiten, in denen die Parteien gegensätzliche Behauptungen aufgestellt haben, die unterlegene Partei in der Hand haben, den abgeschlossenen Prozess nochmals aufzurollen (vgl. BGHZ 40, 130, 134 f.; Oechsler, a.a.O. Rdnr. 492; Hönn/Dönneweg, a.a.O. Rdnr. 231; Wagner, a.a.O. Rdnr. 130).

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
    Für die Unrichtigkeit des rechtskräftigen Urteils kommt es dabei ausschließlich auf tatsächliche Umstände - d.h. Tatsachen und Erfahrungssätze - und nicht auf eine angeblich fehlerhafte Rechtsanwendung an (BGHZ 40, 130, 134; 101, 380, 384; NJW 2005, 2991, 2993 f.; Wagner, a.a.O. Rdnr. 130).

    (1) Der Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ist - weil gemäß § 138 ZPO jede Prozesspartei zu einem vollständigen und wahrheitsgemäßen Sachvortrag verpflichtet ist - zum einen dann gerechtfertigt, wenn der Titelgläubiger das Urteil durch Täuschung des Gerichts über den wahren Sachverhalt erschlichen hat (vgl. BGHZ 40, 130, 133; 50, 115, 124; BGH, NJW 2005, 2991, 2994; BGH, MDR 1970, 134; Wagner in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 5, 4. Aufl., § 826 Rdnr. 131; Schiemann in Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 2, 11. Aufl., § 826 Rdnr. 36; Oechsler in Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Buch, 13. Aufl., § 826 Rdnr. 472, 497 f.; Hönn/ Dönneweg, Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 5/2, 13. Aufl., § 826 Rdnr. 118).

  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 165/87

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
    Zu der materiellen Fehlerhaftigkeit des Titels und der entsprechenden Kenntnis des Titelgläubigers müssen außerdem weitere Umstände hinzutreten, welche die Art der Erlangung des Titels oder die Ausnutzung der Vollstreckung betreffen und die es bei wertender Betrachtung geboten erscheinen lassen, dass der Titelgläubiger die ihm nach materiellem Recht unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt (vgl. zu allem: BGHZ 151, 316, 328; 112, 54, 58; 103, 44, 46; 101, 380, 383).

    Ihre Rechtfertigung findet diese Fallgruppe in den Besonderheiten des Ratenkreditgeschäfts, bei welchem dem Gläubiger typischerweise ein wirtschaftlich schwächerer und geschäftlich unerfahrener Kreditnehmer gegenübersteht, dem die Vertragsbedingungen gleichsam diktiert werden und der seine prozessualen Verteidigungsmöglichkeiten häufig nicht zu nutzen weiß (BGHZ 103, 44, 49; 112, 54, 58).

  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
    Zu der materiellen Fehlerhaftigkeit des Titels und der entsprechenden Kenntnis des Titelgläubigers müssen außerdem weitere Umstände hinzutreten, welche die Art der Erlangung des Titels oder die Ausnutzung der Vollstreckung betreffen und die es bei wertender Betrachtung geboten erscheinen lassen, dass der Titelgläubiger die ihm nach materiellem Recht unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt (vgl. zu allem: BGHZ 151, 316, 328; 112, 54, 58; 103, 44, 46; 101, 380, 383).
  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
    Angenommen worden ist dies beispielsweise für den Fall, dass der Gläubiger das Mahnverfahren - in welchem das Gericht im Gegensatz zum Urteilsverfahren die Berechtigung der geltend gemachten Forderung nicht prüft (vgl. §§ 692 Abs. 1 Nr. 2, 699 Abs. 1 Satz 1 ZPO) - bewusst missbraucht, um für einen ihm nicht zustehenden Anspruch einen Vollstreckungstitel zu erlangen (BGH, NJW 1999, 1257, 1258/1259).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - U (Kart) 26/05
    (1) Der Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ist - weil gemäß § 138 ZPO jede Prozesspartei zu einem vollständigen und wahrheitsgemäßen Sachvortrag verpflichtet ist - zum einen dann gerechtfertigt, wenn der Titelgläubiger das Urteil durch Täuschung des Gerichts über den wahren Sachverhalt erschlichen hat (vgl. BGHZ 40, 130, 133; 50, 115, 124; BGH, NJW 2005, 2991, 2994; BGH, MDR 1970, 134; Wagner in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 5, 4. Aufl., § 826 Rdnr. 131; Schiemann in Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 2, 11. Aufl., § 826 Rdnr. 36; Oechsler in Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Buch, 13. Aufl., § 826 Rdnr. 472, 497 f.; Hönn/ Dönneweg, Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 5/2, 13. Aufl., § 826 Rdnr. 118).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2013 - U (Kart) 46/12

    Höhe des Entgelts für die Überlassung von Teilnehmerdaten an einen

    Dass das Finanzamt beabsichtigt - und überdies nach den einschlägigen Bestimmungen (z.B. § 130 AO) rechtlich befugt ist - den Vorsteuerabzug der Klägerin rückgängig zu machen, ist nicht ersichtlich (vgl. zu allem Senat, Urteil vom 06.07.2006 - VI-U (Kart) 26/05, zitiert nach juris Rz. 62 f.).
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